Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personal Training
1. Anwendungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Personal Trainer und dem Kunden geschlossene Vereinbarung „Personal Training - Trainingsvertrag“.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Kunde bucht den Personal Trainer Michael Walzer (nachfolgend Personal Trainer genannt), der ein individuelles Trainingskonzept nach den Vorstellungen des Kunden erstellt. Dieses Konzept basiert auf den aktuellen Erkenntnissen der sportwissenschaftlichen Forschung und Wissenschaft.
2.2 Der Personal Trainer begleitet den Kunden bei der Durchführung der einzelnen Personal Training Einheiten und leitet ihn dementsprechend an.
2.3 Das Trainingskonzept kann vom Personal Trainer jederzeit während der Laufzeit des Trainingsvertrages angepasst werden, soweit der Kunde (oder seine veränderte Sporttauglichkeit) dies verlangt oder um den Trainingsfortschritt des Kunden zu sichern.
2.4 Die vereinbarte Leistung kann nur vom Kunden persönlich in Anspruch genommen werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
2.5 Die vereinbarte Leistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 1151 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch).
3. Personaltraining
3.1 Ein gesonderter Trainingsvertrag regelt die Planung und Durchführung eines Personaltrainings und/oder Sonderleistungen zwischen dem Kunden und dem Personal Trainer.
3.2 Der Kunde ist zur unverzüglichen Auskunft aller Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit gegenüber dem Personal Trainer verpflichtet.
3.3 Alle im Beratungsgespräch gestellten Fragen zum Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen beantwortet der Kunde wahrheitsgetreu und vollständig.
3.4 Etwaige Sondervereinbarungen über bestimmte Sonderleistungen werden im Trainingsvertrag schriftlich zwischen dem Personal Trainer und dem Kunden geregelt.
3.5 Die Dauer einer Personal-Training-Einheit beträgt 60 Minuten. Kürzere oder längere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
3.6 Ort und Dauer des persönlichen Trainings sind im Trainingsvertrag festgehalten und werden mit dem Kunden abgesprochen.
4. Haftungsausschluss
4.1 Der Personal Trainer haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dieser Ausschluss gilt nicht für die Haftung aus einem Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) oder wegen Schäden des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Personal Trainers beruhen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn des Personal Trainings eigenständig einen Gesundheitscheck durch einen Arzt vornehmen zu lassen. Über das Ergebnis hat er den Personal Trainer aufzuklären.
4.3 Der Personal Trainer übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Probleme und Risiken des Kunden, die diesem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses selbst noch nicht bekannt sind. Erfährt der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt nach Abschluss des Vertrages und Unterzeichnung von einer Krankheit, so teilt er dies dem Personal Trainer unverzüglich mit.
4.4 Empfindet der Kunde während einer Trainingseinheit Schwindel, Schmerz, Herzrasen, besondere Schwäche oder Übelkeit, so teilt er dies dem Personal Trainer oder seiner Vertretung unverzüglich mit. Rät der Personal Trainer daraufhin zum Abbruch des Trainings, so geht der Kunde diesem Rat nach.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Der Personal Trainer erhält ein Honorar für die nach Punkt 2 dieser Vertragsbedingungen erbrachten Dienstleistungen. Die Höhe des Honorars ist Bestandteil des Trainingsvertrages und in diesem gesondert geregelt. Alle Preise sind Endpreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Der Personal Trainer stellt dem Kunden eine schriftliche Rechnung zur Verfügung. Nach Rechnungseingang ist diese innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
6. Sonstige Kosten
6.1 Wünscht der Kunde weitere Leistungsinhalte, die zu anderweitigen Kosten (wie Platzmieten oder Eintrittsgelder) führen, so trägt diese der Kunde.
6.2 Bei einem Anfahrtsweg unter 10km sind die Kosten für die Anfahrt im Honorar inbegriffen. Bei einem einfachen Anfahrtsweg von mehr als 10km berechnet der Personal Trainer 0,70 € pro gefahrenen Kilometer.
7. Verhinderung und Ausfall
7.1 Ist der Kunde verhindert die Personal Training Einheit wahrzunehmen, so muss er dem Personal Trainer dies mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn melden. Ist dies nicht der Fall, wird der Preis der Stunde in voller Höhe berechnet und die Stunde wird nicht nachgeholt.
7.2 Bei Krankheit (Nachweis erforderlich) oder anderweitiger dem Dienstleister rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit werden die nicht in Anspruch genommenen Termine selbstverständlich nachgeholt. Liegt dem Personal Trainer bei Krankheit des Kunden ein ärztliches Attest vor, so wird die Stunde nicht berechnet und nachgeholt, falls der Personal Trainer mindestens 6 Stunden vor der Personal Training Einheit darüber in Kenntnis gesetzt wird.
7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit des Personal Trainers etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen. Der Personal Trainer hat den Kunden so früh wie möglich darüber in Kenntnis zu setzen. Jedoch hat der Kunde gegenüber dem Personal Trainer keine Ersatzansprüche bei kurzfristiger Absage. Wurde die abgesagte Stunde bereits gezahlt, wird diese gutgeschrieben und an einem anderen Zeitpunkt durchgeführt.
8. Laufzeit und Kündigung vor Ablauf des Vertrags
8.1 Der Trainingsvertrag wird auf befristete Dauer geschlossen. Die jeweils zwischen dem Personal Trainer und dem Kunden vereinbarten Laufzeiten sind auf dem Trainingsvertrag geregelt.
8.2 Der Kunde kann innerhalb der ersten zwei Wochen nach Vertragsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Die bereits erbrachten Leistungen in Form von Personal Training-Einheiten werden mit dem Preis eines einzeln gebuchten Personaltrainings berechnet. Über diese erbrachten Leistungen erhält der Kunde eine neue Rechnung, die ursprüngliche Rechnung wird dadurch gegenstandslos. Wurde die ursprüngliche Rechnung bereits vom Kunden bezahlt, so erhält er die Differenz der beiden Rechnungen erstattet.
8.3 Die Kündigung des befristeten Vertrags ist ausgeschlossen. Eine Sonderkündigung ist nur bei einer dauerhaften Krankheit oder Verletzung möglich, die eine weitere Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Der Kunde muss den Nachweis mittels eines ärztlichen Attestes erbringen.
8.4 Muss der Personal Trainer aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit vor Ablauf des Vertrages frühzeitig beenden, so werden die bereits gezahlten, aber noch offenen Personal Training-Einheiten zurückerstattet oder ein gleichwertiger Ersatztrainer kann mit Einverständnis des Kunden die restlichen Einheiten gemeinsam mit dem Kunden absolvieren.
9. Datenschutz
9.1 Der Personal Trainer versichert, dass die Speicherung der personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung des Leistungsgegenstandes verwendet wird.
9.2 Auf Wunsch des Kunden oder spätestens 24 Monate nach dem Ende der Zusammenarbeit werden die gespeicherten Daten gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).
10. Geheimhaltung
10.1 Der Kunde ist dazu verpflichtet, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Personal Trainers und dessen Kooperationspartner Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch über die Beendigung der Vereinbarung hinaus.
10.2 Der Personal Trainer ist dazu verpflichtet, über alle Informationen des Kunden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistung bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch über die Beendigung der Vereinbarung hinaus.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Nebenabreden wurden keine getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Kündigung dieser Vereinbarung erfordern die Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftform.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragspartner mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.